Allgemein
Eine Bilanz dient der Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals zu einem Stichtag. Sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Darüber hinaus dient sie der periodengerechten Erfassung des, Ertragsbesteuerung zugrunde zu legenden, Gewinns. Für die Erstellung einer Bilanz sind wichtige handelsrechtliche und steuerrechtliche Grundsätze zu beachten. So sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung über das Maßgeblichkeitsprinzip sowohl Grundlage für die Handelsbilanz, als auch für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich.
Die wichtigsten handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sind §§ 242ff. HGB (allgemeine Vorschriften); §§ 246 ff. HGB (Ansatzvorschriften), §§ 252 ff. HGB (Bewertungsvorschriften), §§ 266 ff. HGB (Gliederungsvorschriften und Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz) sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (§§ 238 ff. HGB, § 243 Abs. 1 HGB). Weitere Regelungen enthalten das AktG, GmbHG und GenG.
Die steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften ergeben sich aus §§ 4 ff. EStG sowie § 60 EStDV.