Allgemein
Per Definition handelt es sich bei der Betriebsprüfung um eine Kontrolle, die vom Finanzamt im Außendienst durchgeführt wird und der Überprüfung der Buchführung steuerzahlender Personen und Firmen dient. Die Betriebsprüfung kommt hauptsächlich in Unternehmen sowie bei Freiberuflern und Selbstständigen zum Einsatz, in Ausnahmefällen auch bei Privatpersonen. Ziel ist die Bewertung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Dabei unterliegt die Betriebsprüfung strengen Richtlinien, denn sie stellt einen schweren Eingriff in die Rechte der zu prüfenden Person dar.
Welche Unternehmen vom Finanzamt geprüft werden, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Der gewichtigste Faktor für die Wahrscheinlichkeit (bzw. Häufigkeit) einer Betriebsprüfung sind jedoch die Größenklassen von Unternehmen. Wird ein Unternehmen im Finanzamt als Großbetrieb eingestuft, finden Außenprüfungen meist regelmäßig statt.