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BILANZ &
PERSONENGESELLSCHAFTEN

Steuerwissen für Steuerrechts-Experten

SEMINAR-AUSWAHL

Aktuelle Seminare

Typische ertragsteuerliche Schwerpunkte bei der Außenprüfung von Personengesellschaften  

Das Seminar stellt auf Basis aktueller Rechtsprechung und der derzeitigen Verwaltungsauffassung potenzielle Risikofelder dar, auf die im Rahmen von Außenprüfungen – neben den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften – ein Augenmerk gerichtet sein wird.  

buchbar
08. - 10.04.2025 15:00 - 18:00 Uhr
Online
Oliver Kai
Steuerberater

Dickes B – Buchhaltung und Bilanz praxisnah und alltagstauglich für Mitarbeiter  

 

buchbar
01.07.2025 09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag
Online
Lisa Wittmeier
Steuerberater

Dickes B – Buchhaltung und Bilanz praxisnah und alltagstauglich für Mitarbeiter  

Unser neues Mini-Duo B & B, spezialisiert auf Mitarbeiterthemen vermittelt Ihnen als Mitarbeitern der steuerberatenden Berufe ausgewählte Schwerpunkte aus den Bereichen Bilanzierung, Buchhaltung und Jahresabschluss.  

buchbar
01. - 10.07.2025 09:00 - 11:00 Uhr
Montag
Online
Lisa Wittmeier
Steuerberater und Mitarbeiter

Dickes B – Buchhaltung und Bilanz praxisnah und alltagstauglich für Mitarbeiter  

 

buchbar
10.07.2025 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag
Online
Lisa Wittmeier
Steuerberater

Jahresabschluss - Vorbereitung - Handelsrecht  

Ein Seminar speziell für Mitarbeiter: Nah am Gesetz und anhand einer Fallstudie nebst umfangreicher Checkliste werden die Grundlagen des Handelsrechts vermittelt.  

buchbar
23.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag
Online
Ulrich Schröder
Steuerberater und Mitarbeiter

Jahresabschluss - Vorbereitung (Handelsrecht + Steuerrecht)  

Seminarreihe speziell für Mitarbeietr: Wissensvorsprung - werden Sie zum Experten bei der Vorbereitung der Jahresabschlüsse!  

buchbar
23. - 29.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Montag
Online
Ulrich Schröder
Steuerberater und Mitarbeiter

Jahresabschluss - Vorbereitung - Steuerrecht  

Ein Seminar speziell für Mitarbeiter: Anhand vieler Beispielsfälle wird nah am Gesetz ein Leitfaden erarbeitet. Fortbildung „aus der Dose“ werden Sie hier nicht erleben, da auf den Einsatz von vorgefertigten Powerpointpräsentationen verzichtet wird.  

buchbar
29.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Montag
Online
Ulrich Schröder
Steuerberater und Mitarbeiter

BILANZ & PERSONENGESELLSCHAFTEN

Allgemein

Eine Bilanz dient der Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals zu einem Stichtag. Sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Darüber hinaus dient sie der periodengerechten Erfassung des, Ertragsbesteuerung zugrunde zu legenden, Gewinns. Für die Erstellung einer Bilanz sind wichtige handelsrechtliche und steuerrechtliche Grundsätze zu beachten. So sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung über das Maßgeblichkeitsprinzip sowohl Grundlage für die Handelsbilanz, als auch für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich.

Die wichtigsten handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sind §§ 242ff. HGB (allgemeine Vorschriften); §§ 246 ff. HGB (Ansatzvorschriften), §§ 252 ff. HGB (Bewertungsvorschriften), §§ 266 ff. HGB (Gliederungsvorschriften und Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz) sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (§§ 238 ff. HGB, § 243 Abs. 1 HGB). Weitere Regelungen enthalten das AktG, GmbHG und GenG.

Die steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften ergeben sich aus §§ 4 ff. EStG sowie § 60 EStDV.

Bilanzierungsvorschriften

Die wichtigsten handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sind §§ 242ff. HGB (allgemeine Vorschriften); §§ 246 ff. HGB (Ansatzvorschriften), §§ 252 ff. HGB (Bewertungsvorschriften), §§ 266 ff. HGB (Gliederungsvorschriften und Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz) sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (§§ 238 ff. HGB, § 243 Abs. 1 HGB). Weitere Regelungen enthalten das AktG, GmbHG und GenG.

Die steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften ergeben sich aus §§ 4 ff. EStG sowie § 60 EStDV.

  • § 140 AO übernimmt die allgemeinen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten u. a. des Handels-, Gesellschafts- und Genossenschaftsrechts auch für das Steuerrecht.
  • § 141 AO bestimmt die Buchführungspflicht anhand von Betriebsgrößenmerkmalen und Umsätzen.
  • §§ 142 – 148 AO enthalten ergänzende Vorschriften, Aufzeichnungsvorschriften sowie Ordnungsvorschriften.

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Weitere steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten enthalten § 90 Abs. 3 AO (Vorgänge mit Auslandsbezug), § 22 UStG (Aufzeichnungspflichten), § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG (Liste der Wirtschaftsgüter des Anlage- und des Umlaufvermögens bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung), § 4 Abs. 4a Satz 6 EStG (Schuldzinsen bei Überentnahmen), § 4 Abs. 7 EStG (nicht oder nur begrenzt abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 bis 4, 6b und 7 EStG), § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 (Ausübung steuerlicher Wahlrechte in Abweichung von der Handelsbilanz) und § 41 EStG (Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug). Verwaltungsanweisungen sind enthalten in R 4.1 Abs. 5 EStR, H 4.1 „Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten“ EStH, R 5.2 EStR, H 5.2 EStH, R 6.9 Abs. 2 EStR und H 6.9 „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ EStH.