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EINKOMMENSTEUER

Steuerwissen für Steuerrechts-Experten

SEMINAR-AUSWAHL

Aktuelle Seminare

Lohnsteuer-Update 2024/2025  

In dem Seminar erfahren Sie alle lohnsteuerlich relevanten Änderungen und Neuerungen für das neue Jahr.  

buchbar
23.01.2025 16:30 - 19:30 Uhr
Donnerstag
Online
Marcus Spahn
Mitarbeiter

Erneuerbare Energien im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht  

Das Seminar zeigt auf, wann sich steuerliche Pflichten ergeben, welcher steuerliche Kostenabzug möglich ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich ergeben sowie welche Fallstricke zu beachten sind.  

buchbar
26.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch
Online
Stefan Crivellin
Anita Käding
Steuerberater und Mitarbeiter

Typische ertragsteuerliche Schwerpunkte bei der Außenprüfung von Personengesellschaften  

Das Seminar stellt auf Basis aktueller Rechtsprechung und der derzeitigen Verwaltungsauffassung potenzielle Risikofelder dar, auf die im Rahmen von Außenprüfungen – neben den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften – ein Augenmerk gerichtet sein wird.  

buchbar
08. - 10.04.2025 15:00 - 18:00 Uhr
Online
Oliver Kai
Steuerberater

Lohnsteuer-Update 2025/2026  

In unserem Seminar erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter alle lohnsteuerlich relevanten Änderungen und Neuerungen zum Ende des Jahres 2025 und für das Jahr 2026.  

buchbar
24.11.2025 16:30 - 19:30 Uhr
Montag
Online
Marcus Spahn
Mitarbeiter

Lohnsteuer-Update 2025/2026  

In dem Seminar erfahren Sie alle lohnsteuerlich relevanten Änderungen und Neuerungen zum Ende des Jahres 2025 für das Jahr 2026.  

buchbar
27.11.2025 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
Düsseldorf
Marcus Spahn
Mitarbeiter

EINKOMMENSTEUER

Allgemein

Die Einkommensteuer in Deutschland (Abkürzung: ESt) ist eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.  Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer ist – neben weiteren Gesetzen – das Einkommensteuergesetz (EStG).

Der Einkommensteuertarif regelt die Berechnungsvorschriften. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Das Einkommenssteueraufkommen entspricht knapp einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen Deutschlands. Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Bauabzugsteuer und die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als Quellensteuern bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer dient seit 2009 als bestimmte Anwendung der Kapitalertragsteuer. Nach dem Welteinkommensprinzip sind die in Deutschland Steuerpflichtigen mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, weil Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Sie ist eine Gemeinschaftssteuer, da sie Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Zudem ist sie eine Personensteuer, eine Subjektsteuer (anders als die Gewerbesteuer, die das Objekt Gewerbebetrieb besteuert) und eine Ertragsteuer.

Einkommensteuergesetz

Rechtsgrundlagen sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Aber auch andere Steuergesetze wie zum Beispiel das Außensteuergesetz (AStG) oder das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) enthalten materiell-rechtliche Regelungen für die Einkommensbesteuerung. Um eine einheitliche Anwendung des Einkommensteuerrechts durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten, wurden von der Bundesregierung Einkommensteuerrichtlinien erlassen (EStR), die allerdings nur die Finanzverwaltung, nicht jedoch die Finanzgerichte oder den Steuerpflichtigen binden. Ergänzend werden regelmäßig Erlasse vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht, in denen spezielle Fragen zur Rechtsanwendung geklärt werden.

Veranlagung

Die Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgt in der Regel auf Grund der vom Steuerpflichtigen eingereichten Einkommensteuererklärung. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus den steuergesetzlichen Regelungen (§ 56 EStDV und § 46 Abs. 2 EStG). Weiterhin kann die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern (§ 149 Abs. 1 AO).

Der Steuerpflichtige wird durch den Einkommensteuerbescheid (Verwaltungsakt) über die für den Veranlagungszeitraum festgesetzte Steuer unterrichtet. Regelmäßig erfolgt mit der Festsetzung der Einkommensteuer auch die Festsetzung der Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Arbeitnehmersparzulage.