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SOZIALVERSICHERUNG

Steuerwissen für Steuerrechts-Experten

SEMINAR-AUSWAHL

Aktuelle Seminare

Haftungsfalle Scheinselbständigkeit und Statusfeststellung  

Das Seminar stellt den aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungsstand dar, erläutert die zahlreichen Rechtsfolgen einer Fehlbeurteilung für die Beteiligten und vermittelt ein Gefühl, wo die Haftungsgefahren lauern und wie diese minimiert werden können.  

buchbar
13.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag
Online
Christoph Gahle
Steuerberater

Sozialversicherungsrechtliche Fallstricke in der Entgeltabrechnung  

Im Rahmen dieses Seminars weist Sie der Referent auf aktuelle Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts hin und wird Sie für die Problematik sensibilisieren.  

buchbar
16.06.2025 09:00 - 12:00 Uhr
Montag
Online
Bernd Dondrup
Steuerberater und Mitarbeiter

Aktuelle Fallstricke in der Sozialversicherung  

Seit einigen Jahren nimmt gerade das Sozialversicherungsrecht in Steuerberaterkanzleien und Personalabteilungen immer mehr Raum ein. Klären Sie alle offenen Fragen und knüpfen Sie den roten Faden.  

buchbar
09.07.2025 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
Online
Bernd Dondrup
Steuerberater und Mitarbeiter

Schnelleinstieg in das Sozialversicherungsrecht  

Das Seminar richtet sich an Neu- oder Wiedereinsteiger im Bereich der Entgeltabrechnung, aber auch an "alte Hasen“, die ihr Basiswissen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen auf den aktuellen Stand bringen wollen.  

buchbar
15.09.2025 09:00 - 12:00 Uhr
Montag
Online
Bernd Dondrup
Steuerberater und Mitarbeiter

Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellungsverfahren der DRV  

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Statusprobleme bei der Scheinselbstständigkeit zu erkennen und zu beseitigen. Anhand von Beispielen werden die aktuelle Rechtsprechung des BSG aufgezeigt.  

buchbar
30.10.2025 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
Online
Bernd Dondrup
Steuerberater und Mitarbeiter

Aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung 2025/26  

Machen Sie sich mit den Neuerungen in der SV vertraut und versetzen Sie sich in die Lage, diese in der Praxis umzusetzen.  

buchbar
27.11.2025 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag
Düsseldorf
Bernd Dondrup
Steuerberater und Mitarbeiter

Aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung 2025/26  

Machen Sie sich mit den Neuerungen in der SV vertraut und versetzen Sie sich in die Lage, diese in der Praxis umzusetzen.  

buchbar
08.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Montag
Online
Bernd Dondrup
Steuerberater und Mitarbeiter

SOZIALVERSICHERUNG

Allgemein

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden. Hieraus ergeben sich die Versicherungszweige: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung.

In Deutschland bildet die Sozialversicherung eine staatlich eng geregelte Fürsorge für wichtige Risiken des Daseins, die von selbstverwalteten Versicherungsträgern organisiert wird. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d. h., angesammeltes Kapital dient im Wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag).

Leistung und Beitrag

Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Renten, Krankengeld) erbracht. Sie wird zum überwiegenden Teil aus Beiträgen finanziert, in einigen Zweigen auch aus Steuermitteln. Die Beiträge sind bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze an den Bruttolöhnen und -gehältern orientiert und werden (mit einigen Ausnahmen) „paritätisch“, also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern (als Lohnnebenkosten) und Arbeitnehmern getragen (Ausnahme: die Gesetzliche Unfallversicherung, deren Beiträge alleine die Arbeitgeber aufbringen). Rechtsgrundlage der Sozialversicherung sind das Sozialgesetzbuch (SGB) sowie noch einige wenige Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung (RVO).

Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung werden vor den Sozialgerichten (Landessozialgerichte, Bundessozialgericht (BSG)) entschieden.

Meldepflicht

Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung zu melden, § 28a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Einzelheiten regelt die Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung (DEÜV).

Meldungen sind zu erstellen für Beschäftigte: die kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind; für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; die geringfügig beschäftigt sind.

Sofern Personen in den nachfolgend aufgeführten Wirtschaftsbereichen oder -zweigen beschäftigt werden, muss spätestens bei Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung abgegeben werden:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe