Steuerberater und Mitarbeiter
Im Fadenkreuz der Betriebsprüfer
Spätestens alle vier Jahre führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Betriebsprüfungen in Unternehmen durch. Aktuell lauern bei SV-Prüfungen vielfältige Gefahren und Risiken, besonders in den Bereichen: Statusfeststellungsverfahren, Beschäftigung, Urlaubsansprüche und bei der Abrechnung besonderer Personengruppen (z.B. Minijobber).
Der Prüfer wird unter Umständen aber auch prüfen, ob die freien Mitarbeiter oder die Subunternehmer tatsächlich selbstständig tätig waren, oder ob nicht doch eine abhängige Beschäftigung, also eine Scheinselbständigkeit vorlag. Das führt regelmäßig zu so hohen Nachzahlungen, dass Betriebe Insolvenz anmelden müssen. Dabei wird der Prüfer die letzten 4 Jahre vor der Betriebsprüfung untersuchen. Dazu wird er verschiedene Rechnung des freien Mitarbeiters anfordern, eigene Recherchen anstellen und gegebenenfalls den Auftraggeber, dessen weitere Mitarbeiter und den freien Mitarbeiter befragen.
In diesem Seminar zeigt Ihnen der Referent einige Prüfungsschwerpunkte und Stolperfallen auf und vermittelt Ihnen die notwendigen Fachkenntnisse.
SEMINARINHALT u. a.:
1. Betriebsprüfung durch die DRV
• Überblick über die aktuellen Änderungen im Arbeitsrecht mit Auswirkungen auf Recht der Sozialversicherung
• Umfang der BP – Stichprobenprüfung, Folgeprüfung u.a.
• Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
• Zugriff auf Unterlagen der Finanzbuchhaltung
• Entgeltunterlagen wie Arbeitsverträge, Dokumentationen usw.
• Niederschrift nach den verschärften Vorschriften des Nachweisgesetzes
• Rechte und Pflichten der Beteiligten
• Verjährungsfristen / Säumniszuschläge
• Nach der Betriebsprüfung
2. Was wird geprüft?
• Beiträge zur Sozialversicherung
• Umlagen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaftsgeld
• Künstlersozialabgabe
• Insolvenzgeldumlage
• Unfallumlage
3. Insbesondere finden folgende Überprüfungen statt
• Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse
• Überprüfung auf Scheinselbstständigkeit
• Prüfung von Wertguthabenvereinbarungen
• Auswertung des Berichtes der Lohnsteuer-Außenprüfung
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