Steuerberater und Mitarbeiter
Wachstumschancengesetz
Nach zähem Ringen hat die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz doch noch auf den Weg gebracht.
Bekanntlich hat das Gesetz im Vermittlungsausschuss noch einige Änderungen (Kürzungen) erfahren. Mit unserem Seminar am 10.04.2024 werden wir kompakt über das nun verabschiedete Gesetz informieren, damit sie einen Überblick über die finale Version erhalten.
Das Wachstumschancengesetz ist ein breites Maßnahmenpaket mit diversen Einzeländerungen. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere folgende Maßnahmen, die die Ertragsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie das Verfahrensrecht beinhalten:
- befristete Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter
- befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
- Erhöhung der Abschreibung nach § 7b EStG
- Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
- Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
- Verbesserung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG für mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen
- Änderungen bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
- Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)
- Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 241a HGB, § 141 AO)
- Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UstG
- Digitalisierung des Spendenverfahrens – Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
- Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro
- Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen
- Anpassung der Zinsschranke an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
- Einführung einer Zinshöhenschranke
- Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung
Die Klimaschutzinvestitionsprämie sowie die Mitteilungspflicht für inländische Steuergestaltungen sind im endgültigen Gesetz nicht mehr enthalten.
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