Steuerberater und Mitarbeiter
Einfuhr- und Ausfuhrlieferungen - Die internationalen Geschäftsvorfälle
Ausgangsvermerk, Vorsteuerabzug der EUSt etc.
Das Umsatzsteuerrecht stellt Unternehmen vor größte Herausforderungen. Das gilt besonders für den Export und Import von Waren.
Die Abhängigkeit vom europäischen Gemeinschaftsrecht wird hier in der Praxis besonders relevant. Zudem ist es wichtig, über Grundkenntnisse der zollrechtlichen Abwicklung zu verfügen.
In diesem Seminar erhalten Sie umfassende Antworten für alle Warengeschäfte, insbesondere solche mit Drittlandbezug. Ein Überblick über die aktuellen Stolpersteine, Nachweispflichten und Neuerungen aufgrund der Rechtsprechung im Bereich der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ist Ziel des Seminares. Zunehmend müssen Unternehmen über den Abzug der EUSt als Vorsteuer streiten. Die Verwendung von Incoterms® und Besonderheiten in der Lieferkette werden hier zum wirtschaftlichen Problemfall.
SEMINARINHALT u.a.:
1. Prüffelder der Ausfuhrlieferungen – aktuelle Entwicklungen
• Prüfnotwendigkeiten und Dokumentation
• Modalitaten der Ausfuhrlieferung (Rechnungsangaben, Bedeutung des Buchnachweises, Rechtsprechung)
2. Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
3. Besondere Sachverhalte
• Das sog. 42er Verfahren (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG)
• Lieferungen mit Lieferort nach § 3 Abs. 8 UStG – DDP Lieferungen
• Fragen zum Vorsteuerabzug der EUSt
4. Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen
• ATLAS – Ausgangsvermerk
• ausländ. Ausgangsvermerke
5. Hinweise zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Einfuhren und Ausfuhren
6. EuGH Entscheidung "Italmoda" und Verwaltungsschreiben und § 25f USt
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