Steuerberater und Mitarbeiter
Umsatzsteuer im Onlinehandel / E-Commerce
Der eCommerce gewinnt erheblich an Bedeutung. Daher ist es wichtig die umsatzsteuerrechtliche Abwicklung von innergemeinschaftlichen Fernverkäufen (Versandhandel), Fernverkäufen von drittländischen Unternehmern und Fernverkäufen mit Drittlandswaren zu kennen und zutreffend anzuwenden.
Zum 01.07.2021 wurde die bisherige Versandhandelsregelung (§ 3c UStG) abgeschafft und durch eine neue Regelung des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs (§ 3c UStG neu) ersetzt.
Zudem existiere neue Regelungen des Fernverkaufs mit Drittlandswaren. Diese Neuerung geht einher mit der Einführung einer Lieferkommission (Reihengeschäftsfiktion) nach dem neuen § 3 Abs. 3a UStG für Händler aus dem Drittland oder Warenlieferungen < 150 EUR mit Drittlandsware, welche über einen Online-Marketplace abgewickelt werden.
Auch inländische Händler sind von der Neuregelung betroffen, wenn sie Waren aus dem Drittland mit einem Sachwert unter 150 EUR an Privatkunden verkaufen. Diese Neuerungen sind gepaart mit der Einführung von mehreren One-Stop-Shops, welche bereits zum 01.04.2021 eingeführt wurden. Ergänzend hinzu treten der Import-One-Stop-Shop und die Sonderregelung für Carrier (special arrangement).
Praxishinweise, Probleme und Fragen zu diesem Themengebiet werden ebenso angesprochen, wie die rechtlichen Grundlagen. Das Online Seminar gibt einen Überblick über die Neuerungen und Hinweise auf Praxisthemen und bereits bekannte Ansichten zur Umsetzung der Neuerungen.
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