Steuerberater
GrunderwerbSt im Zusammenhang mit Gesellschaften
Die Grunderwerbsteuer birgt gerade im Bereich von Personen- und Kapitalgesellschaften ein erhebliches Risikopotential. Schon ein auf den ersten Blick harmloser Formwechsel oder ein Gesellschafterwechsel können bei grundbesitzenden Gesellschaften Grunderwerbsteuer auslösen. Ärgerlich ist es, wenn sie aber durch eine vorherige Gestaltung unter Umständen hätte vermieden werden können.
Ziel des Seminars ist es, einerseits die für die Beratungspraxis relevanten Fallstricke der Grunderwerbsteuer bei Gesellschaften anhand einer Vielzahl von Beispielsfällen aufzuzeigen und andererseits Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer zu geben.
SEMINARINHALT u.a:
1. Die fingierten Grunderwerbsteuertatbestände
• Wechsel im Personenstand einer PersonengesellschaftPersonengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) sowie einer Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2b GrEStG)
• Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs. 3 GrEStG
• Wirtschaftliche Beteiligung nach § 1 Abs. 3a GrEStG
• Behanldung von Share Deals
2. Analoge Anwendung von Steuerbefreiungen des § 3 GrEStG
3. Tücken der Steuerbefreiungen für Gesamthandsgemeinschaften nach §§ 5, 6 GrEStG, insbesondere nach dem Inkraftreten des MOPEG
4. Nachversteuerungsrisiken bei Steuerbefreiungen
5. Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach § 1 Abs. 6 GrEStG
6. Rückabwicklung nach § 16 GrEStG?
7. Die Konzernklausel des § 6a GrEStG im Lichte der BFH-Rechtsprechung
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