Steuerberater und Mitarbeiter
Grundsteuer-Update
Mit den neuesten gesetzlichen Änderungen auf Bundes- und Landesebene ergeben sich weitreichende Auswirkungen für die Praxis.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Urteil die Aussetzung der Vollziehung (AdV) bei der Grundsteuer gewährt, was maßgebliche Konsequenzen für die steuerliche Behandlung von Grundbesitz hat. Im Anschluss hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer beschlossen, das nun am 5. Juli 2024 in Kraft trat (GV.NRW 2024, Nr. 23, S. 485). Parallel dazu hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 eine Reihe von Änderungen auf Bundesebene vorgenommen.Damit wird auch bei der Grundsteuer der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts möglich.
Hierzu ist grundsätzlich ein Sachverständigengutachten erforderlich. Ein Kaufpreis ist ebenfalls grundsätzlich als Nachweis geeignet. Außerdem führt NRW die Option zu differenzierten Hebesätzen ein. Damit können von Kommune zu Kommune unterschiedliche Belastungsverschiebungen einhergehen.
SEMINARINHALT u. a.:
BFH lässt Aussetzung der Vollziehung zu
1. Verwaltungserlasse zur Umsetzung der BFH-Entscheidung
- Verfahrensrechtliche Konsequenzen in der Praxis
- Fortschreibung zur Fehlerbeseitigung
2. Reaktion des Gesetzgebers in NRW
- Nachweis bei 40 % Mindest-Abweichung
- Hinweis: Optionale Festlegung von differenzierenden Hebesätzen
3. Änderung durch das JStG 2024
Anforderungsprofil für den Nachweis
1. Zwingende Qualifikation der Sachverständigen
2. Kaufpreis als Nachweis
3. Anwendungsbeispiele
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