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SteuerDialog: Meldepflicht für TSE-Kassen seit dem 1.1.2025
Umsetzung in der Praxis für Mandanten und Berater
Die Meldepflicht für TSE-Kassen, Taxameter und Wegstreckenzähler ist da!
Nach acht Jahren langen Wartens ist es endlich so weit. Seit dem 1.1.2025 steht das Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Verfügung. Was im Gesetz einfach klingt, hat es in der Praxis durchaus in sich. Wie so oft steckt der Teufel im Detail.
In unserem Seminar bringen wir alles Wichtige gezielt und praxisgerecht auf den Punkt. Nutzen Sie die Chance und erfahren Sie, wer was in welcher Form und bis wann zu melden hat!
Erhalten Sie außerdem wertvolle Unterlagen für Ihre Mandanten (z.B. Merkblatt, Vordruck zur Datenaufnahme, etc.).
So machen Sie sich fit für das Meldeverfahren und können Ihre Mandanten mit Rat und Tat zur Seite stehen!
Nutzen Sie in der Pause die Gelegenheit, um sich in angenehmer Atmosphäre bei einem leckeren Büffet auszutauschen.
SEMINARINHALT u. a.:
I. Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme
1. Einführung in die Thematik
2. Betroffene Systeme
3. Sonderfälle
4. Bedeutung der Eigentumsverhältnisse (Anschaffung, Miete, Pacht, Leihe)
II. Wer meldet wann?
1. Diverse Meldefristen unter Berücksichtigung der Nichtbeanstandungsregeln des BMF vom 13.10.2023 und 11.3.2024
2. „Geburtsstunde“ elektronischer Aufzeichnungssysteme
3. Technische Möglichkeiten der Meldung
4. Wer darf die Daten übermitteln?
5. Wer meldet bei Agenturkassen?
6. Wirkung formloser (Papier-)Meldungen
7. Unternehmen in der Gründungsphase: Meldung bei noch fehlender Steuernummer?
8. Rechtsfolgen fehlender/falscher Meldungen
9. Haftung des Steuerberaters/Kassendienstleisters bei Falschmeldung?
III. Art und Umfang der Meldung
1. Arten der Meldung (Anmeldung, Abmeldung, Korrektur)
2. Korrektur bei fehlerhafter Meldung
3. Bruttomethode auf Betriebsstättenebene
4. Begriff der Betriebsstätte (§ 12 AO, §§ 14, 55 GewO)
5. Einzelfälle
IV. Inhalte der Übermittlung
1. Mussfelder, bedingte Mussfelder, Kannfelder & ggf. gesperrte Felder
2. Name und Anschrift des Steuerpflichtigen
3. Steuernummer des Steuerpflichtigen
4. Betriebsstätte
5. Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAS)
6. Angaben zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
7. ELSTER-Plausibilitätsprüfungen
8. Übertragungsprotokoll (ELSTER)
V. Hinweise und Unterlagen für Mandanten
1. Merkblatt zum Meldeverfahren
2. Vordruck zur Datenaufnahme im Unternehmen
3. Wo findet man seine meldepflichtigen Daten (alphabetisch-tabellarische Auflistung)?
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