Steuerberater
Der neue Umwandlungssteuererlass – was lange währt, wird gut?
02.01.2025: Herausgabe des neuen Umwandlungssteuererlasses – nach mehrjähriger Überarbeitung
Der vorige Umwandlungssteuererlass trug das Datum 11.11.2011. Aufgrund zahlreicher BFH-Urteile und ungeklärten Praxisproblemen in den letzten 14 Jahren, war eine Überarbeitung des Erlasses dringend anzeigezeigt. Flankierend mit dem neuen Erlass wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch einige gesetzliche Änderungen im Umwandlungssteuergesetz verankert.
Im Rahmen des Vortrags erhalten Sie anhand praxisnaher Beispielsfälle einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen im Umwandlungssteuergesetz sowie eine kurze und prägnante Darstellung der wesentlichen Änderungen des fast 90 Seiten langen Umwandlungssteuererlasses.
Seitens der Verwaltung wurde bereits mit Datum vom 23.10.2023 ein erster Entwurf des überarbeiteten Erlasses im Rahmen der Anhörung der Verbände übersandt. Die Veröffentlichung des Erlasses hat nach Verbändeanhörung somit noch einmal über ein weiteres Jahr gedauert. Es empfiehlt sich daher insbesondere auch ein Blick auf die nachträglich – nach Verbändeanhörung – vorgenommenen Änderungen sowie die nicht aufgegriffenen Vorschläge. Beispielhaft genannt sei hier die unverändert belassene Rn. 20.07 zur sogenannten Gesamtplanrechtsprechung.
SEMINARINHALT u. a.:
• Zusammenfassender Überblick über die gesetzlichen Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
• Darstellung der wesentlichen Änderungen im Umwandlungssteuererlass
• Insbesondere: Vergleich der ersten Entwurfsfassung mit dem finalen Erlass nach Verbändeanhörung
• Hintergrundinformationen zu den vorgenommenen Änderungen: Wesentliche BFH-Urteile/ Praxisprobleme
• Vertiefung anhand praxisnaher Beispiele
• Ausblick zur Gesamtplanrechtsprechung
Das Seminar wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt.
Das Seminar ist bereits in Ihrem Warenkorb!
Weiteres Seminar buchen Zum Warenkorb